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Verkehrsregeln für RadfahrerInnen

Vorrang und Nachrang
Radfahrerinnen und Radfahrer haben auf Radfahranlagen (Radwegen, Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen, Radfahrerüberfahrten) Vorrang. Nachrang besteht beim Verlassen der Radfahranlage.

Queren von Schutzwegen
Das Queren von Schutzwegen hat so zu erfolgen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger dabei nicht gefährdet werden.
Fußgängerinnen und Fußgänger haben auf dem Schutzweg Vorrang gegenüber dem Radverkehr.

Gegen die Einbahn
Radfahren gegen die Einbahn ist in Einbahnstraßen erlaubt, wenn eine Zusatztafel die Radfahrerinnen und Radfahrer von der Einbahnregelung ausnimmt. In Wohnstraßen ist Radfahren gegen die Einbahn generell erlaubt.


Radfahrerüberfahrten - eine Art "Schutzweg"
Wo der Verkehr nicht durch Arm- und Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer die Radfahrerüberfahrten nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens zehn Stundenkilometer befahren.
Schienen- und Einsatzfahrzeuge, die sich dem Radübergang unmittelbar nähern, haben Vorrang.

Kinder im Radverkehr
Kinder unter zwölf Jahren müssen durch Aufsichtspersonen (mindestens 16 Jahre alt) begleitet werden. Für Kinder ab zehn Jahren gibt es Ausnahmegenehmigungen:

- Absolvierung einer positiv abgelegten Fahrradprüfung und
- Bestätigung durch einen Fahrradausweis.


Kindersitze und Kindermitnahme auf dem Rad
Kindersitze dürfen nur in Kombination mit einem Speichenschutz verwendet werden. Der Sitz ist hinter dem Sattel anzubringen. Die Beförderung von mehr als einem Kind ist nicht erlaubt.
Kindermitnahme auf dem Rad ist gesetzlich erlaubt, wenn

- die/der Radfahrer/in das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- für Kinder unter acht Jahren ein von der Grösse des Kindes geeigneter Sitz vorhanden ist.

Radfahrprüfungen
Radfahrprüfungen können Kinder ab dem zehnten Lebensjahr ablegen. Diese werden meist klassenweise von Schulen organisiert. Eine individuelle Anmeldung kann beim nächsten Polizeiwachzimmer (Informationen unter 906 00-32470) oder beim ARBÖ eingeholt werden.

 >> Die aktuelle Fahrradverordnung - als Download-Datei (PDF).